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   VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05.A   

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VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05.A (https://dejure.org/2007,14608)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.07.2007 - 6 UE 3108/05.A (https://dejure.org/2007,14608)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 6 UE 3108/05.A (https://dejure.org/2007,14608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 60 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren über die Anerkennung als Asylberechtigter; Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist wegen des Verlustes des Schriftsatzes auf dem Postweg; Zurechenbares Verschulden eines Prozessbevollmächtigten; Versagung des Asylgrundrechtes wegen eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG § 51 Abs. 3; BGB § 209; AsylVfG § 78 Abs. 4
    Iran, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Nachfluchtgründe, Berufungszulassungsantrag, Drei-Monats-Frist, Hemmung, exilpolitische Betätigung, Überwachung im Aufnahmeland, Komala, Kurden, Internet, Maikundgebung, Mitglieder, Kommunistische Partei Iran, KPI

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Die Beklagte ist - da die Verwaltungsgerichte bei von ihnen als beachtlich angesehenen Asylfolgeanträgen Spruchreife herzustellen und auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegebenen Sach- und Rechtslage gemäß § 77 AsylVfG in der Sache zu entscheiden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 -, BVerwGE 106, 171) - unter Abänderung des Urteils erster Instanz zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG zu verpflichten.

    Es bedarf hierbei keiner Entscheidung darüber, ob mit diesem im erstinstanzlichen Verfahren nachgeschobenen Vortrag weitere eigenständig zu betrachtende Gründe nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VwVfG geltend gemacht werden, für die jeweils die Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG einzuhalten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1989 - BVerwG 9 B 320.89 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 24), oder ob diese Tatsachen den im Folgeantrag geltend gemachten Wiederaufgreifensgrund lediglich bestätigen, erläutern oder konkretisieren und deshalb ohne Beachtung der Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG nachträglich dargelegt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 -, BVerwGE 106, 171).

  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Wie bereits in den Grundsatzentscheidungen der vormals zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (etwa Urteile vom 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - und vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 -) unter Bezug auf zahlreiche Erkenntnisquellen umfassend dargelegt wurde, entfaltet der iranische Staat über seine Auslandsvertretungen und andere Stellen (z.B. hier ansässige iranische Wirtschaftsunternehmen) eine breit angelegte geheimdienstliche Tätigkeit zur Überwachung letztlich aller im westlichen Ausland und deshalb auch in Deutschland aktiven politischen Gruppierungen, die in offener Gegnerschaft zum Regime in ihrem Heimatland stehen.

    Für Angehörige dieser Gruppierungen wurde in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs eine beachtliche Verfolgungsgefährdung nur für besonders hervorgehobene Funktionäre angenommen (vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A -).

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Ein das Bundesamt gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens zwingender beachtlicher Folgeantrag liegt im Falle einer geltend gemachten Sachverhaltsänderung im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG dann vor, wenn sich der Asylbewerber substantiiert und widerspruchsfrei auf einen nachträglich eingetretenen Sachverhalt beruft, aus dem sich die nicht gänzlich fern liegende Möglichkeit ergibt, dass auf seiner Grundlage dem Begehren nunmehr zu entsprechen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1987 - BVerwG 9 C 251.86 -, BVerwGE 77, 323 [326], und vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 33.90 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10).
  • BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Es bedarf hierbei keiner Entscheidung darüber, ob mit diesem im erstinstanzlichen Verfahren nachgeschobenen Vortrag weitere eigenständig zu betrachtende Gründe nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VwVfG geltend gemacht werden, für die jeweils die Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG einzuhalten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1989 - BVerwG 9 B 320.89 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 24), oder ob diese Tatsachen den im Folgeantrag geltend gemachten Wiederaufgreifensgrund lediglich bestätigen, erläutern oder konkretisieren und deshalb ohne Beachtung der Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG nachträglich dargelegt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 -, BVerwGE 106, 171).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Danach bedarf es zur Feststellung einer begründeten Furcht vor politischer Verfolgung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Schadenseinritts in dem Sinne, dass die für eine Lebensgefährdung oder einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder einen Freiheitsentzug sprechenden Umstände größeres Gewicht haben müssen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - BVerwG 9 B 701.96 - und vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Ein das Bundesamt gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens zwingender beachtlicher Folgeantrag liegt im Falle einer geltend gemachten Sachverhaltsänderung im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG dann vor, wenn sich der Asylbewerber substantiiert und widerspruchsfrei auf einen nachträglich eingetretenen Sachverhalt beruft, aus dem sich die nicht gänzlich fern liegende Möglichkeit ergibt, dass auf seiner Grundlage dem Begehren nunmehr zu entsprechen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1987 - BVerwG 9 C 251.86 -, BVerwGE 77, 323 [326], und vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 33.90 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10).
  • VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95

    Iran: Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Aktivität gering

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Wie bereits in den Grundsatzentscheidungen der vormals zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (etwa Urteile vom 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - und vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 -) unter Bezug auf zahlreiche Erkenntnisquellen umfassend dargelegt wurde, entfaltet der iranische Staat über seine Auslandsvertretungen und andere Stellen (z.B. hier ansässige iranische Wirtschaftsunternehmen) eine breit angelegte geheimdienstliche Tätigkeit zur Überwachung letztlich aller im westlichen Ausland und deshalb auch in Deutschland aktiven politischen Gruppierungen, die in offener Gegnerschaft zum Regime in ihrem Heimatland stehen.
  • BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96

    Gewährung von Abschiebungsschutz - Umstände für die Begründung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Danach bedarf es zur Feststellung einer begründeten Furcht vor politischer Verfolgung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Schadenseinritts in dem Sinne, dass die für eine Lebensgefährdung oder einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder einen Freiheitsentzug sprechenden Umstände größeres Gewicht haben müssen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - BVerwG 9 B 701.96 - und vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01

    Anwaltliche Versicherung eines Organisationsverschuldens - Versäumnis der

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Weitere Nachweise für den Ausgang der Berufungsbegründung an dem besagten Tag (etwa Auszug aus dem Ausgangsbuch) sind in Anbetracht der glaubhaften Darstellung des Prozessbevollmächtigten nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - BVerwG 5 B 44.01 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2000 - 10 A 11821/98

    Türkei, Kurden, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe,

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05
    Mit Rücksicht auf diese prozessualen Besonderheiten ist der Beginn der Drei-Monats-Frist gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, § 51 Abs. 3 VwVfG bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils erster Instanz (hier durch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. September 2003 - 11 UZ 570/03.A -) in entsprechender Anwendung von § 209 BGB gehemmt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Februar 2000 - 10 A 11821/98 -, NVwZ 2000, Beil. Nr. 7, 84; Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Stand: September 2003, Rdnr. 170 zu § 71 AsylVfG, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen, 12.10.2021 - 2 A 88/20

    Asyl Iran; Komala; exilpolitische Betätigung

    Ihm drohe bei einer Rückkehr politische Verfolgung, wie sich aus den von ihm vorgelegten Quellen (Bericht des Danish Refugee Council, Iranian Kurds vom September 2013, Bericht des Danish Immigration Service vom Februar 2020 sowie Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom Februar 2020) und Gerichtsurteilen (VG Hamburg, Urt. v. 30. Oktober 2019 - 10 A 675/19 - und HessVGH, Urt. v. 24. Juli 2007 - 6 UE 3108/05.A -) ergebe.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juli 2007 - 6 UE 3108/05.A -, juris; dort hatte der Asylbewerber - namentlich und als Sprecher der Komala angekündigt - bei einer Demonstration von 500 Teilnehmern einen Redebeitrag gehalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2010 - 13 A 829/09

    Asylrechtliche bzw. abschiebungsrechtliche Relevanz einer exilpolitischen

    Ein solcher ergibt sich nicht aus der von dem Kläger benannten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof, vgl. Hess VGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 6 UE 3108/05.A -, juris.
  • VG Würzburg, 16.10.2017 - W 8 K 17.31567

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für iranische Kurdin

    Abzustellen ist auf eine Einzelfallbeurteilung (vgl. HessVGH, B.v. 24.7.2007 - 6 UE 3108/05.A - juris sowie OVG NRW, B.v. 6.8.2010 - 13 A 829/09.A - juris; VG Bremen U.v. 01.02.2012 - 1 K 173/09.A - juris; VG Karlsruhe, U.v. 28.7.2011 - A 6 K 671/11 - Asylmagazin 2011, 287; VG Ansbach, U.v. 21.7.2011 - AN 18 K 11.30194 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 18.8.2010 - 5 K 3884/10.A - juris; VG Oldenburg, U.v. 26.1.2010 - 3 A 135/09 - juris; VG Dresden, U.v. 6.8.2003 - 14 A 30558/00.A - juris; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.9.2011 - 6 A 1005/10.A - EzAR-NF 63 Nr. 4; BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 ZB 12.30263 - juris).
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